Fassung vom 1. Januar 2026
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma devs group GmbH (im Folgenden devs group genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte, d.h. für alle Leistungen, die devs group gegenüber dem Vertragspartner erbringt.
1.2 Sie gelten auch für zukünftige Geschäfts- und Zusatzvereinbarungen, sofern diese auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen oder diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens devs group nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.4 Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der gegenständlichen Bedingungen.
1.5 Abänderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch devs group und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
1.6 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem zuletzt von beiden Parteien unterzeichneten Einzelvertrag gehen die Bestimmungen des Einzelvertrages vor.
§2 Bedingungen zur Leistungserbringung
2.1 Sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Vorbereitungen und Mitwirkungshandlungen, insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Zugängen, Ansprechpartnern sowie Entscheidungen, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
2.2 devs group ist berechtigt, Leistungen in Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, sofern dem keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung entgegensteht.
2.3 Die devs group ist bestrebt, die vereinbarten Fristen zur Erfüllung der Leistung möglichst genau einzuhalten. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Frist zur Lieferung bzw. Leistungserbringung behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Fristverlängerung, wenn sie bei Subunternehmen eintreten.
§3 Kostenvoranschlag
3.1 Ein Kostenvoranschlag stellt eine unverbindliche, grobe Kostenschätzung dar und ist unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Der Kostenvoranschlag stellt keine verbindliche Preiszusage dar und begründet keinen Anspruch auf Durchführung des Projektes zu den darin angeführten Kosten.
3.3 Ein Kostenvoranschlag stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst durch Abschluss eines gesonderten Einzelvertrages oder durch eine schriftliche Auftragsannahme durch devs group zustande.
§4 Angebot
4.1 Angebote basieren auf einer Detailspezifikation oder vergleichbarer Vorarbeit und sind entgeltlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Kosten für die Angebotslegung werden auch dann geschuldet, wenn in der Folge kein Einzelvertrag abgeschlossen wird.
4.2 Unsere Angebote sind freibleibend.
4.3 Angebote von devs group sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst durch Abschluss eines von beiden Parteien unterzeichneten Einzelvertrages zustande. devs group ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.4 Die devs group behält sich das Recht vor, Dokumente im Original und auf schriftlichem Weg, d.h. durch ausschliesslichen Versand per Post, vom Vertragspartner zu verlangen.
§5 Honorar und Preise
5.1 Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot in CHF angeführten Preise. Diese verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.
5.2 Weicht der im Einzelvertrag vereinbarte Leistungsumfang vom zugrunde liegenden Angebot ab, ist devs group berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen.
5.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Ändern sich Anforderungen, Rahmenbedingungen oder der vereinbarte Leistungsumfang während der Projektabwicklung, ist devs group berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise vorzuschlagen. Die Anpassung wird nach Zustimmung des Vertragspartners wirksam.
5.4 Die Erstellung von Angeboten, Detailspezifikationen sowie Begutachtungen, die über einen unverbindlichen Kostenvoranschlag hinausgehen, werden dem Vertragspartner nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
5.5 Reisezeit wird grundsätzlich als Arbeitszeit verrechnet. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere Reisekosten werden dabei separat ausgewiesen und sind nicht Teil der Kosten für die Reisezeit.
5.6 Die Herausgabe von Quellcode, Libraries oder vergleichbaren Artefakten ist nicht geschuldet. Wird deren Lieferung ausdrücklich vereinbart, ist devs group berechtigt, hierfür einen gesonderten Aufschlag zu verrechnen, der im Einzelvertrag oder Angebot festzuhalten ist.
§6 Projektmanagement
6.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Umsetzung von Projekten nach agilen Grundsätzen im Sinne einer iterativen und inkrementellen Vorgehensweise.
6.2 Eine bestimmte Projektmanagement-Methodik (z.B. Scrum, SAFe oder vergleichbare Frameworks) wird nicht geschuldet.
6.3 Iterationen, Meetings und Reviews dienen ausschliesslich der Projektsteuerung und stellen keine eigenständigen vertraglichen Leistungszusagen dar.
§7 Projektdauer
7.1 Sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt ein Projekt mit Wirksamwerden des Einzelvertrages und nach schriftlicher Bestätigung des Zahlungseingangs durch devs group.
7.2 Zusätzliche Leistungen oder Änderungen eines bestehenden Einzelvertrages bedürfen der Schriftform und einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Einer dadurch verlängerten Projektdauer stimmt der Vertragspartner bei Änderungen implizit zu.
7.3 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass sich die geplante Projektdauer bei Verzögerungen, die nicht von devs group zu vertreten sind, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen, fehlender Mitwirkung oder verspäteter Rückmeldungen des Vertragspartners, um bis zu 25 % verlängern kann. Dies wird dem Vertragspartner, sobald und sofern ersichtlich, mitgeteilt. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
7.4 Ansprüche des Vertragspartners wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern diese Verzögerungen nicht von devs group vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§8 Projektabschluss
8.1 Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn devs group die im Rahmen des Projektes vereinbarten Leistungen gemäss den während der Projektlaufzeit abgestimmten Anforderungen und Akzeptanzkriterien mängelfrei erbracht und geliefert hat.
8.2 Die Verifikation der mängelfreien Lieferung wird über einen User Acceptance Test bzw. Akzeptanztest, kurz UAT, vom Vertragspartner sichergestellt. devs group gewährt dem Vertragspartner nach jeder Teillieferung, nach Abschluss einer Iteration, sowie nach Abschluss aller spezifizierten Tätigkeiten zur Erfüllung des Auftrages einen Zeitrahmen von fünf Werktagen für den UAT. Unterbleibt die Durchführung des UAT innerhalb dieser Frist,
gilt die jeweilige Lieferung als abgenommen.
8.3 Der UAT wird vom Vertragspartner direkt nach jeder Lieferung durchgeführt.
8.4 Nach Ablauf des UAT hat der Vertragspartner eine Frist von weiteren fünf Werktagen, um devs group eine schriftliche und hinreichend konkrete Mängelliste zu übermitteln. Die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
8.5 Sollte nach Ablauf der 10 Werktage nach Lieferung keine unterfertigte Mängelliste bei devs group eingelangt sein, gilt die Lieferung bzw. der Auftrag als erfüllt und abgenommen.
8.6 Der Vertragspartner hat die Möglichkeit den Auftrag vor Ablauf der oben genannten Frist als abgenommen zu akzeptieren. Die vorzeitige Abnahme des Auftrags bedarf allerdings wiederum der Schriftform.
8.7 Bereits abgenommene Leistungen sind von späteren Akzeptanzprüfungen ausgenommen; Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Rahmen von §11 und nur hinsichtlich nicht abgenommener bzw. rechtzeitig gerügter Mängel.
§9 Inhalte und Optimierung
9.1 Der Vertragspartner garantiert hinsichtlich des Urheberrechts, dass alle Textelemente, Grafiken, Fotos, Designs, Urheberrechte oder sonstige Kunstwerke, die zur Verfügung gestellt werden, das Eigentum des Vertragspartners sind oder dass der Vertragspartner diese verwenden darf.
9.2 Der Vertragspartner stimmt zu, dass Webinhalte ausschliesslich für die zum Zeitpunkt der Abnahme jeweils aktuellen Versionen der gängigen Desktop-Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari und Microsoft Edge) optimiert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.3 Mobile Anwendungen werden, sofern nicht anders vereinbart, für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuell öffentlich verfügbaren Versionen der jeweiligen Betriebssysteme entwickelt.
9.4 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es grundsätzlich nur mit einem erheblichen Zusatzaufwand möglich ist, andere Browser oder Browser mit einer geringeren Versionsnummer als in 9.2 angeführt, zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere auch Browser für mobile Endgeräte wie iPhone und iPad, sowie Smartphones und Tablets. Die anfallenden Mehrkosten für die Optimierung zur Anpassung an diese Geräte, sind nicht implizit Teil unserer Angebote.
9.5 Sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen, Informationen und Mitwirkungshandlungen, insbesondere Zugänge, Inhalte, Texte, Grafiken, Logos und Ansprechpartner, sind vom Vertragspartner rechtzeitig bereitzustellen oder gesondert zu beauftragen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Vertragspartners.
9.6 Für die Entwicklung von Android Anwendungen werden zur Qualitätssicherung drei gängige Endgeräte herangezogen. Diese werden zu Projektstart definiert. Optional kann der Kunde explizit Testgeräte definieren, sofern sie vom Kunden zum Projektstart zur Verfügung gestellt werden.
§10 Zahlungsbedingungen
10.1 Zahlungen sind, sofern im Einzelvertrag keine Zahlungsfrist vereinbart ist, innerhalb von 21 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in der vereinbarten Währung fällig.
10.2 Bei Einzelverträgen mit mehreren Leistungsbestandteilen ist devs group berechtigt, Teilrechnungen zu stellen, für welche die für den Gesamtvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten.
10.3 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem devs group über sie verfügen kann.
10.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
10.5 Bei Vertragspartnern ausserhalb der Schweiz erfolgt die Zahlung grundsätzlich per Vorkasse.
10.6 Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften in Verzug, ist devs group unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt,
a) die Erfüllung eigener Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen;
b) sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig zu stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen, sofern devs group nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist.
10.7 In jedem Fall ist devs group berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
10.8 Bei Überschreitung des Zahlungstermins ist devs group berechtigt, zusätzlich zu Verzugszinsen folgende Mahngebühren zu verrechnen:
Für die erste Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 40,-.
Für die zweite Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 65,-.
Für die letzte Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 120,-.
10.9 devs group ist berechtigt, Leistungen periodisch abzurechnen. Der Abrechnungsrhythmus kann im Einzelvertrag konkretisiert werden.
10.10 Zahlungsverzüge verlängern die geplante Projektdurchlaufzeit um die Dauer des jeweiligen Zahlungsverzuges.
§11 Beschränkte Gewährleistung
11.1 devs group ist berechtigt, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen zu beheben.
11.2 Gewährleistungsansprüche erlöschen drei Monate nach Abnahme der jeweiligen Leistung gemäss §8.
11.3 Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Software und Services, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Dies umfasst Updates, Vorab- oder Testversionen, Webseiten und Onlinedienste, oder Software bzw. Services, die vom Vertragspartner oder Dritten verändert wurden. devs group schliesst hierfür die Gewährleistung vollständig aus.
11.4 Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich auf das Recht der Nachbesserung.
11.5 Gewährleistungsansprüche können nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich gerügt werden. Massgeblich für die Beurteilung eines Mangels sind die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Rahmenbedingungen der Systemumgebung sowie die während der Projektlaufzeit abgestimmten Anforderungen und Akzeptanzkriterien.
Eine darüberhinausgehende Funktionalität, insbesondere implizite Funktionen oder nicht ausdrücklich abgestimmte Akzeptanzkriterien, ist nicht geschuldet.
11.6 Gewährleistungs- und Nachbesserungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf Unterlassungen oder Fremdeinflüsse zurückzuführen sind, insbesondere Änderungen der Systemumgebung, fehlerhafte Bedienung, unzureichende Wartung oder Datensicherung, soweit diese vom Vertragspartner oder Dritten zu vertreten sind. Bei Änderungen am Projektergebnis durch den Vertragspartner oder Dritte entfallen Gewährleistungsansprüche vollständig. devs group ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand zu den üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Für Drittsoftware gelten ausschliesslich die Gewährleistungs- und Haftungsregelungen der jeweiligen Hersteller.
11.7 Vom Vertragspartner geltend gemachte Mängel müssen bei devs group anhand der Mängelbeschreibung des Partners reproduzierbar sein.
§12 Haftung und Schadenersatz
12.1 devs group haftet, soweit gesetzlich zulässig, für Schäden ausschliesslich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den tatsächlich durch die bestehende Berufshaftpflichtversicherung gedeckten Betrag beschränkt, maximal jedoch auf die vom Vertragspartner bezogene Vergütung.
12.2 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
12.3 Der Vertragspartner hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von devs group zurückzuführen ist.
12.4 Sofern devs group die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt devs group diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
12.5 devs group haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden an Programmen oder Datenträgern. Greift der Vertragspartner oder ein Dritter in die gelieferten Projektergebnisse ein, entfällt die Haftung von devs group für hieraus entstehende Schäden vollständig. Als Eingriff gelten insbesondere Änderungen, Modifikationen oder Dekompilierungen von Software. Weitergehende Schadenersatzansprüche seitens devs group bleiben vorbehalten.
§13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
13.1 Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte an den von devs group erbrachten Arbeitsergebnissen, Vorarbeiten, Konzepten, Dokumentationen, Software, Quellcodes, Methoden und sonstigen Leistungen verbleiben bei devs group, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.2 Ein Übergang von Nutzungs-, Urheber- oder Eigentumsrechten auf den Vertragspartner erfolgt ausschliesslich aufgrund einer ausdrücklichen, schriftlichen vertraglichen Regelung und erst nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Leistungen. Umfang, Art, Dauer und räumliche Geltung der eingeräumten Rechte ergeben sich ausschliesslich aus dieser Regelung.
13.3 Die Herausgabe von Quellcode, Libraries oder Build-Artefakten ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13.4 Der Verstoss des Vertragspartners gegen diese Bestimmungen berechtigt devs group zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§14 Eigenwerbung & Referenzierung
14.1 Der Vertragspartner räumt devs group das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt als Referenz zu verwenden, insbesondere durch Nennung des Vertragspartners, Verwendung von Name und Logo sowie durch eine sachliche Beschreibung des Projektinhalts, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
14.2 devs group ist berechtigt, auf von ihr erstellten Inhalten einen Hinweis auf die Urheberschaft oder eine geschäftlich übliche Bezeichnung mit Link zur Website von devs group zu platzieren, sofern der Vertragspartner dem nicht aus sachlich gerechtfertigten Gründen widerspricht.
§15 Adressänderung
15.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, devs group Änderungen seiner Kontaktadresse, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beidseitig vollständig erfüllt ist, unverzüglich bekannt zu geben.
15.2 Wird eine solche Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Post- oder E-Mail-Adresse des Vertragspartners gesendet wurden.
§16 Elektronische Rechnungslegung
16.1 devs group ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit dieser Zusendungsart ausdrücklich einverstanden und anerkennt elektronische Rechnungen als den Papierrechnungen gleichwertig. Eine elektronische Rechnung gilt mit Versand als zugegangen.
§17 Rechtswahl
17.1 Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen devs group und dem Vertragspartner ist schweizer materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.
§18 Gerichtsstand
18.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kreuzlingen, Schweiz. devs group ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
18.2 Für Verträge mit natürlichen Personen, die nicht in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (Verbraucher), gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
§19 Schlussbestimmungen
19.1 Die Vertragsparteien bestätigen, die im Rahmen des Vertragsabschlusses gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und verpflichten sich, wesentliche Änderungen unverzüglich wechselseitig bekannt zu geben.
19.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
19.3 Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
§20 Salvatorische Klausel
20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für allfällige Regelungslücken.