Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma devs group GmbH (im Folgenden devs group genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte, d.h. für alle Leistungen, die devs group gegenüber dem Vertragspartner erbringt.

1.2 Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäfts- und Zusatzvereinbarungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens devs group nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4 Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der gegenständlichen Bedingungen.

1.5 Abänderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch devs group und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

1.6 Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Sinn und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

§2 Bedingungen zur Leistungserbringung

2.1 Die notwendigen Vorbereitungen sowie die dazu erforderlichen Leistungserbringungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

2.2 Die Erbringung von Teilleistungen ist entsprechend dem konkreten Angebot möglich.

2.3 Die devs group ist bestrebt, die vereinbarten Fristen zur Erfüllung der Leistung möglichst genau einzuhalten. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Frist zur Lieferung bzw. Leistungserbringung behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Fristverlängerung, wenn sie bei Subunternehmen eintreten.

§3 Kostenvoranschlag

3.1 Kostenvoranschläge sind generell unentgeltlich.

3.2 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt und gibt Auskunft über das zu erwartende Projektvolumen und dessen Kosten. Die tatsächlichen Kosten können von dem im Kostenvoranschlag angeführten Betrag abweichen.

3.3 Mit der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags erteilt der Vertragspartner den Auftrag für Leistungen im angeführten Ausmass.

§4 Angebot

4.1 Angebote sind grundsätzlich entgeltlich und werden auf Basis einer Detailspezifikation erstellt. Wenn aufgrund dieses Angebots innerhalb der Gültigkeitsdauer kein Auftrag erteilt wird, werden die Kosten für die Detailspezifikation und Angebotslegung verrechnet.

4.2 Unsere Angebote sind freibleibend.

4.3 Die Bestellungen des Vertragspartners sind das eigentliche Angebot im Rechtssinn. Erst durch schriftlich versandte Auftragsbestätigung durch devs group kommt der Vertrag zustande. Devs group ist berechtigt, Bestellungen bzw. Aufträge auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.4 Die devs group behält sich das Recht vor, Dokumente im Original und auf schriftlichem Weg, d.h. durch ausschliesslichen Versand per Post, vom Vertragspartner zu verlangen.

§5 Honorar und Preise

5.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot in CHF angeführten Preise, welche falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer enthalten.

5.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich die devs group eine entsprechende Preisänderung vor.

5.3 Die Preise basieren wie o.a. auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebots. Sollten sich die Kosten aufgrund geänderter Anforderungen oder Rahmenbedingungen bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. innerhalb der Projektabwicklung erhöhen, so ist die devs group berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Der Vertragspartner wird hiervon jedoch vorab informiert.

5.4 Begutachtung und die Erstellung von Angeboten werden dem Vertragspartner nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

5.5 Reisezeit wird grundsätzlich als Arbeitszeit verrechnet. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere Reisekosten werden dabei separat ausgewiesen und sind nicht Teil der Kosten für die Reisezeit.

5.6 Sofern für angebotene Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung eine Lieferung von Quelltexten (Sourcecode, Libraries, o.Ä.) vom Vertragspartner gewünscht bzw. verlangt wird, kommt ein Aufschlag von 100% auf die Nettokosten jeglicher Dienstleistung zur Verrechnung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Lieferung des Quelltextes und/oder der genannte Aufschlag nicht explizit im Angebot angeführt sind.

§6 Projektmanagement

6.1 Alle Projekte werden von devs group agil abgewickelt.

6.2 Der Vertragspartner ist im agilen Projektmanagement intensiv in der Planungs- und Qualitätssicherungsphase involviert. Das agile Projektmanagement nach den Vorgaben von devs group gilt daher als Vertragsgegenstand jeder Zusammenarbeit.

6.3 Das Projekt wird iterativ, in zweiwöchigen Zyklen bearbeitet.

§7 Projektdauer

7.1 Das Projekt beginnt mit dem Datum des Versandes der Auftragsbestätigung durch devs group.

7.2 Zusätzliche Leistungen oder Änderungen eines bestehenden Auftrags bedürfen immer der Schriftform und einer separaten Auftragsbestätigung durch devs group. Einer dadurch verlängerten Projektdauer stimmt der Kunde bei Änderungen implizit zu.

7.3 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, die Überschreitung des einvernehmlich geplanten Enddatums um 25% der Projektdauer zu akzeptieren. Dies wird, sobald und sofern ersichtlich, dem Vertragspartner umgehend mitgeteilt. Dabei entstehen seitens der Vertragspartners keine Mehrkosten durch devs group.

7.4 Devs group wird dabei grundsätzlich schad- und klaglos gehalten.

§8 Projektabschluss

8.1 Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn devs group alle mit dem Vertragspartner zur Erfüllung des Auftrags schriftlich definierten Tätigkeiten mängelfrei durchgeführt und geliefert hat.

8.2 Die Verifikation der mängelfreien Lieferung wird über einen User Acceptance Test bzw. Akzeptanztest, kurz UAT, vom Vertragspartner sichergestellt. Devs group gewährt dem Vertragspartner nach jeder Teillieferung, nach Abschluss einer Iteration, sowie nach Abschluss aller spezifizierten Tätigkeiten zur Erfüllung des Auftrages einen Zeitrahmen von fünf Werktagen für den UAT.

8.3 Der UAT wird vom Vertragspartner direkt nach jeder Lieferung durchgeführt.

8.4 Nach Ablauf des UAT hat der Vertragspartner eine Frist von weiteren fünf Werktagen, um devs group eine Liste mit Mängeln zu schicken. Die Mängelliste bedarf der Schriftform und ist unterfertigt per Post oder E-Mail an devs group zu senden. Es wird dabei eine firmenmässige Zeichnung des Vertragspartners verlangt.

8.5 Sollte nach Ablauf der 10 Werktage nach Lieferung keine unterfertigte Mängelliste bei devs group eingelangt sein, gilt die Lieferung bzw. der Auftrag als erfüllt und abgenommen.

8.6 Der Vertragspartner hat die Möglichkeit den Auftrag vor Ablauf der oben genannten Frist als abgenommen zu akzeptieren. Die vorzeitige Abnahme des Auftrags bedarf allerdings wiederum der Schriftform.

§9 Inhalte und Optimierung

9.1 Der Vertragspartner garantiert hinsichtlich des Urheberrechts, dass alle Textelemente, Grafiken, Fotos, Designs, Urheberrechte oder sonstige Kunstwerke, die zur Verfügung gestellt werden, das Eigentum des Vertragspartners sind oder dass der Vertragspartner diese verwenden darf.

9.2 Der Vertragspartner stimmt hinsichtlich der Browseroptimierung von Webinhalten zu, dass diese explizit nur für folgende Desktop-Browser optimiert werden: Internet Explorer in der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aktuellsten Version; Mozilla Firefox in der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aktuellsten Version; Safari in der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aktuellsten Version; Google Chrome in der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aktuellsten Version.

9.3 Der Vertragspartner stimmt hinsichtlich der mobilen Apps zu, dass diese, wenn nicht anders vereinbart, auf die aktuellste Version der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses öffentlich verfügbaren Betriebssystemversionen entwickelt und optimiert wird.

9.4 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es grundsätzlich nur mit einem erheblichen Zusatzaufwand möglich ist, andere Browser oder Browser mit einer geringeren Versionsnummer als in 9.2 angeführt, zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere auch Browser für mobile Endgeräte wie iPhone und iPad, sowie Smartphones und Tablets. Die anfallenden Mehrkosten für die Optimierung zur Anpassung an diese Geräte, sind nicht implizit Teil unserer Angebote.

9.5 Benötigte und nicht beauftrage Ressourcen werden vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt oder getrennt beauftragt. Dies umfasst nicht ausschliesslich, jedoch insbesondere: Zugangsdaten zu bestehenden Hostings, Datenbanken oder Webservices; Lokalisierte Texte und Beschreibungen sowie lokalisierte Grafiken oder Logos.

9.6 Für die Entwicklung von Android Anwendungen werden zur Qualitätssicherung drei gängige Endgeräte herangezogen. Diese werden zu Projektstart definiert. Optional kann der Kunde explizit Testgeräte definieren, sofern sie vom Kunden zum Projektstart zur Verfügung gestellt werden.

§10 Zahlungsbedingungen

10.1 Zahlungen sind, sofern nichts Anderes vereinbart, am Datum der Rechnungslegung ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung fällig.

10.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist devs group berechtigt Teilrechnungen zu legen, für welche ebenso die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gelten.

10.3 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem devs group über sie verfügen kann.

10.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

10.5 Bei Vertragspartnern ausserhalb der Schweiz erfolgt die Zahlung grundsätzlich per Vorkasse.

10.6 Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften in Verzug, so kann devs group unbeschadet seiner sonstigen Rechte.

  • Die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen,
  • Sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligstellung Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verrechnen, sofern der Auftragnehmer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist.

10.7 In jedem Fall ist devs group berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.

10.8 Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden zusätzlich zu den Verzugszinsen, Gebühren erhoben:

  • Für die erste Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 40,-.
  • Für die zweite Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 65,-.
  • Für die letzte Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 120,-.

10.9 Als Projektbeginn gilt der Tag, an dem der Auftragnehmer die Verfügbarkeit dieser Zahlung dem Kunden bestätigt. Diese Bestätigung erfolgt ausnahmslos schriftlich.

10.10 Es wird vereinbart, dass alle zwei Wochen eine Teilrechnung gelegt werden kann. Der Umfang dieser Teilrechnung umfasst zumindest all jene Leistungen die in den vorangegangenen zwei Wochen geliefert wurden.

10.11 Zahlungsverzüge erhöhen die geplante Durchlaufzeit des Projektes um mindestens die Dauer des Verzuges.

§11 Beschränkte Gewährleistung

11.1 Devs group ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben.

11.2 Dieser Anspruch des Vertragspartners erlischt drei Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

11.3 Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Software und Services, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Dies umfasst Updates, Vorab- oder Testversionen, Webseiten und Onlinedienste, oder Software bzw. Services, die vom Vertragspartner oder Dritten verändert wurden. Devs group schliesst hierfür die Gewährleistung vollständig aus.

11.4 Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich auf das Recht der Nachbesserung.

11.5 Um einen Nachbesserung für Dienstleistungen oder durch Dienstleistung erbrachte Funktionen im Sinne der agilen Softwareentwicklung geltend zu machen, muss der Vertragspartner innert fünf Tagen Mängel schriftlich wie folgt nachweisen:

  • Es gelten die im Angebot vermerkten Rahmenbedingungen zur Testumgebung sowie das Betriebssystem und die Hardware bei Lieferung als Basis.
  • Es wird immer vom technisch effizientesten bzw. einfachsten Weg ausgegangen, um eine Anforderung zu erfüllen. Deshalb gibt es ausdrücklich keine implizit enthaltenen Funktionen oder Akzeptanzkriterien.
  • Mängel können ausdrücklich nur im Bezug auf schriftlich festgehaltene Spezifikationen und deren Akzeptanzkriterien geltend gemacht werden.

11.6 Nachbesserungsleistungen umfassen weder Instandsetzungskosten noch Aufwandskosten infolge von Unterlassungen oder Fremdeinflüssen wie etwa Veränderungen der Systemumgebung, fehlerhafte Bedienung, unzureichende System- und Hardwarewartung, unzureichende Datensicherung, welche vom Vertragspartner oder Dritten zu vertreten sind. Nachbesserungsansprüche entfallen vollständig bei Abänderungen in den Programmcodes des Projektergebnisses durch den Vertragspartner oder Dritte. Devs group ist berechtigt, dem Vertragspartner für in diesem Zusammenhang geleisteten zusätzlichen Aufwand zu den üblichen Stundenansätzen in Rechnung zu stellen. Für im Leistungsumfang eingeschlossene Software oder andere Produkte von Drittlieferanten gilt unter Ausschluss jeder Gewährleistung oder Haftung von devs group die Garantie der entsprechenden Drittlieferanten.

11.7 Vom Vertragspartner geltend gemachte Mängel müssen bei devs group anhand der Mängelbeschreibung des Partners reproduzierbar sein.

§12 Haftung und Schadenersatz

12.1 Devs group haftet dem Vertragspartner für Schäden - ausgenommen Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Die Haftung wird auf die Höhe der Vergütung beschränkt, die devs group im Rahmen des Entwicklungszyklus vom Vertragspartner bezogen hat, der zum schädigenden Ereignis den engsten Zusammenhang aufweist. Dies gilt sinngemäss auch für Schäden, die auf von devs group beigezogene Dritte zurückgehen.

12.2 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners können nur innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

12.3 Der Vertragspartner hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von devs group zurückzuführen ist.

12.4 Sofern devs group die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt devs group diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

12.5 Devs group haftet nicht für den Ersatz von mittelbaren, indirekten Schäden oder von Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden an Programmen und Datenträgern. Sofern der Vertragspartner in die gelieferten Projektergebnisse eingreift, entfällt insoweit die Haftung von devs group. Schadensersatzansprüche seitens devs group bleiben vorbehalten. Als Eingriff gelten auch Modi kationen von Software und deren Dekompilierung.

§13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

13.1 Die Urheberrechte an den von devs group und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Kostenvoranschläge, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Präsentationen etc.) verbleiben bei devs group. Sie dürfen vom Vertragspartner während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslich für den Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.

13.2 Der Vertragspartner ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von devs group zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung für devs group - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.

13.3 Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von devs group zurückgefordert werden und sind an diesen jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

13.4 Der Verstoss des Vertragspartners gegen diese Bestimmungen berechtigt devs group zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§14 Eigenwerbung & Referenzierung

14.1 Der Vertragspartner gestattet es devs group, das Projekt als Teil des Portfolios von devs group abzubilden, darauf zu verlinken oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung devs group - auch nach Beendigung der Vertragszeit - unentgeltlich zu nutzen.

14.2 Devs group ist berechtigt, seinen Namenszug, das Logo oder eine sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung mit Link zur Website von devs group auf Inhalten, die für den Vertragspartner erstellt wurden, nach Abstimmung mit dem Vertragspartner zu platzieren.

§15 Adressänderung

15.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, devs group Änderungen seiner Kontaktadresse, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beidseitig vollständig erfüllt ist, unverzüglich bekannt zu geben.

15.2 Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie devs group an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet hat.

§16 Elektronische Rechnungslegung

16.1 Devs group ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln und der Vertragspartner erklärt sich mit dieser Zusendungsart ausdrücklich einverstanden.

§17 Rechtswahl

17.1 Auf diesen Vertrag ist schweizer materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

§18 Gerichtsstand

18.1 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten wird das für devs group örtlich und sachlich zuständige schweizer Gericht vereinbart. Devs group ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Vertragspartner zuständiges Gericht anzurufen.

18.2 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§19 Schlussbestimmungen

19.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderung wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

19.2 Änderungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§20 Salvatorische Klausel

20.1 Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Bestimmung dieser AGB, auch durch Gesetzesänderungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen erhält eine Regel Geltung, die dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht und wirksam ist. Dies betrifft auch Regelungslücken.

Fassung vom 01.05.2019